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6) Anträge zur Versammlung
Schriftliche Anträge zur Versammlung war eine eingegangen. Aus den Reihen der versammelten Mitglieder gab es keinen Antrag:
„Ich, Kerstin Herter als Kassenverwalterin beim SVS, stelle auf Grund der Corona-Pandemie und der finanziellen Gesamtsituation folgenden Antrag:
Laut unserer Satzung § 8 „Beiträge und Dienstleistungsentgelt“ unter anderem geschrieben:
„Der Verein ist zur Erhebung einer Umlage berechtigt, sofern diese zur Finanzierung besonderer Vorhaben oder zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten des Vereins notwendig ist. Über die Festsetzung der Höhe der Umlage entscheidet die Mitgliederversammlung durch Mehrheitsbeschluss, wobei pro Mitgliedsjahr eine Höchstgrenze besteht von jeweils dem dreifachen eines Jahresbeitrages.“
Zum Umsatzfehlbetrag anbei eine Aufstellung:
Umsatzvergleich 30.06.2019 vs. 30.06.2020
2019 2020
Mitgliedsbeiträge 12.788,00 € 13.332,00 €
Fitnesskurse 4.841,00 € 1.796,00 €
Eintritt/Startgelder 1.470,00 € 0,00 €
Sportheim/Veranstaltungen 36.799,67 € 4.768,57 €
Rückvergütung Brauerei 530,00 € 202,20 €
Gesamt 56.428,67 € 20.098,77 € Fehlbetrag 36.329,90 €
(bis 30.06.2020)
Wie aus der Vorlage ersichtlich haben wir bis zum 30.06.2020 einen Umsatzfehlbetrag in Höhe von 36.329,90 €.
36.329,90 € geteilt durch 341 Mitglieder (Stand 02.01.2020) ergibt einen Fehlbetrag in Höhe von 106,54 €/pro Mitglied. Mein Wunschgedanke dahin geht, dass wir ungefähr ein Drittel des Fehlbetrags zum 30.06. pro Mitglied in Höhe von 35,51 € über eine Sonderumlage auffangen sollten.
Als Diskussionsgrundlage stelle ich jedoch den Antrag auf eine Sonderumlage in Höhe von € 20,20 pro Mitglied.
Ich gebe das Wort jetzt wieder an den Vorstand.“
Der 1. Vorsitzende führte noch aus, dass der Verein die letzten Jahre zwar viel investiert habe, aber nun unverschuldet in diese Ausnahmesituation gekommen ist. Er bat nun um Meinungen der teilnehmenden Mitglieder:
Die Meinungen waren uneinheitlich und es entstand eine rege und gute Diskussion. Meinungen wie „finde ich gut und absolut unterstüztenswert“ wechselten sich mit Befürchtungen über Kündigungswellen von passiven Mitgliedern sich ab: „persönlich tun mir die 20,20 € nicht weh und ich würde auch mehr zahlen, doch könnte das für manches bisheriges vielleicht nicht mehr so stark verbundenes Mitglied doch ein Grund sein, jetzt das als Anlass zu nehmen, vielleicht nach Jahren zu kündigen“. Gefragt wurde zudem, wie der Verein die Sonderumlage vereinnahmen würde, ob alle Mitglieder oder nur Erwachsene, ob es eine freiwillige Sonderumlage wäre oder eine verpflichtende. Zudem wurde angeführt, dass die vorgeschlagenen 20 € zwar kein hoher Betrag wäre, Einzelne auch bereit werden auch einen höheren Betrag beizusteuern, doch sollte das freiwillig erfolgen. Protokollführer Torsten Schletter und Kassiererin Kerstin Herter führten aus, dass die Sonderumlage verpflichtend für alle Mitglieder mit einem zweiten Lauf der Mitgliedsbeiträge im November (für sonst nicht eingelöste Beitragslastschriften oder neu dazugekommene Mitglieder) zusätzlich mit Vermerk „Sonderumlage Corona“ o.ä. eingezogen werden würde. Im Vorfeld würden die Mitglieder über die üblichen Kontaktmöglichkeiten (Internet, Email-Verteiler, Amtsblatt) darüber informiert werden. Zu den Befürchtungen einer Kündigungswelle führte Torsten Schletter aus, der er diese nicht erwarte. Auch in der Vergangenheit hatte man immer wieder bei Beitragserhöhungen die gleiche Befürchtung, die Kündigungen waren aber immer sehr verhalten. Dennoch waren einige Wortmelder der Meinung, hier in den nächsten Jahren bei Kündigern dauerhaft auf künftige Beiträge verzichten zu müssen und ggfs. ein Eigentor zu schießen. Gefühlsmäßig wäre der Vorschlag nachvollziehbar, doch auf freiwilliger, nicht bindender Basis wäre es besser. Im Tenor herrschte die Meinung, es doch mit einem Spendenaufruf zu versuchen, z.B. die Kirchen würde dies auch mind. 2 x jährlich erfolgreich durchführen. So wäre die Chance gegeben eben vielleicht auch mehr als die aufgerufenen 20 € zu erzielen. Der Ausschuss bedankte sich bei den Mitgliedern für die gute, sachliche und konstruktive Diskussion und der 1. Vorsitzende bat dann zur Abstimmung über den eingereichten Antrag. Die Abstimmung brachte folgendes Ergebnis:
Bei 8 Zustimmungen, 16 Ablehnungen und 17 Enthaltungen wurde der eingebrachte Vorschlag von der Versammlung abgelehnt.
Der Ausschuss wurde im Anschluss beauftragt einen entsprechenden Spendenaufruf zu starten und das Ergebnis daraus in der nächsten Hauptversammlung zu verkünden.
Weitere Anträge wurden auch anschließend nicht mehr gestellt.